Online-Therapie über die Krankenkasse: Was ist möglich?
Ja, Psychotherapie in Kassenpraxen kann unter bestimmten Bedingungen per Video stattfinden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das ausdrücklich auch für Sprechstunde und probatorische Sitzungen. Angebote ohne Kassenzulassung zahlt die gesetzliche Kasse nicht.

Fachlich geprüft von
Dr. Ulrich Weber
Geprüft

Kurz zusammengefasst
Seit dem 1. Januar 2025 sind auch Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video erlaubt; mindestens 50 Minuten sollen persönlich stattfinden. Praxen dürfen bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle pro Quartal ausschließlich per Video versorgen, gerechnet je Praxis; die Unterscheidung zwischen bekannten und unbekannten Patient:innen ist entfallen. Reine Online-Plattformen mit Therapeut:innen ohne Kassenzulassung zahlt die gesetzliche Kasse nicht; das sind Selbstzahlerleistungen. Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V setzt approbierte Psychotherapeut:innen voraus (BSG, Az. B 1 KR 4/16 R). DiGA, also Apps auf Rezept, sind keine Psychotherapie; sie können eine Behandlung ergänzen, nicht ersetzen.
Kurzantwort: Ja, auch Kassenpraxen dürfen per Video behandeln
Ja, Psychotherapie kann auch per Video stattfinden, und die gesetzliche Krankenkasse kann sie bezahlen. Entscheidend ist, wo die Behandlung läuft: bei zugelassenen Psychotherapeut:innen, also in einer Kassenpraxis. In der Kassenpsychotherapie sind Videosprechstunden unter anderem für die Akutbehandlung sowie für Einzel- und Gruppentherapien vorgesehen, seit dem 1. Januar 2025 ausdrücklich auch für die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen.
Gemeint ist damit die Videosprechstunde in einer Praxis mit Kassenzulassung, nicht ein beliebiges Online-Angebot. Reine Online-Plattformen mit Therapeut:innen ohne Kassenzulassung zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht. Wie Kosten und Erstattung zusammenhängen, steht weiter unten.
Falls es dir gerade sehr schlecht geht, warte nicht auf einen Therapieplatz. Wähle im Notfall die 112. Die TelefonSeelsorge erreichst du kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 1110111 oder 0800 1110222, zusätzlich unter 116 123. Weitere Anlaufstellen findest du auf Hilfe bei Notfällen.
Videosprechstunde in der Praxis: Regeln seit dem 1. Januar 2025
Bis Ende 2024 galt: Video gab es in der Kassenpsychotherapie nur für die Akutbehandlung sowie für Einzel- und Gruppentherapien. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen auch die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen als Videosprechstunde durchgeführt werden. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt, die Regelung steht in der Psychotherapie-Vereinbarung.
Das betrifft die ersten Termine einer Therapie: Sie können jetzt teilweise per Video stattfinden. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung finden dabei grundsätzlich im persönlichen Kontakt statt.
- Mindestens 50 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden sollen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden.
- Mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen sollen ebenfalls persönlich stattfinden.
- Empfohlen wird, die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung in der Praxis zu machen. Es ist aber keine Pflicht.
- In begründeten Ausnahmefällen ist also auch alles per Video möglich, etwa wenn ein Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder du das als Patient:in ausdrücklich wünschst.
- Bei Krisen muss die Praxis eine geeignete Weiterbehandlung sicherstellen, sofern medizinisch erforderlich. Das gilt für alle Videositzungen in der Psychotherapie.
Für dich heißt das: Video ist eine echte Option. Wenn du am Anfang stehst und wissen willst, wie die Sprechstunde abläuft und wie du einen Termin bekommst, steht das hier genauer: psychotherapeutische Sprechstunde.
Grenzen pro Praxis: Warum nicht jede Behandlung komplett online geht
Dass Video erlaubt ist, heißt nicht, dass eine Praxis alle Fälle damit behandeln darf. Für Fälle, die ausschließlich per Video laufen, gilt bei niedergelassenen Therapeut:innen eine Obergrenze je Praxis: Seit dem 1. April 2025 dürfen Praxen bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle pro Quartal ausschließlich per Videosprechstunde versorgen, unabhängig davon, ob die Patient:innen der Praxis bekannt oder unbekannt sind. Die frühere Unterscheidung zwischen bekannten und unbekannten Patient:innen mit unterschiedlichen Obergrenzen ist damit entfallen.
|
Patient:innengruppe |
Anteil der Behandlungsfälle ausschließlich per Video |
Voraussetzung |
|---|---|---|
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Alle Patient:innen, bekannt und unbekannt |
bis zu 50 Prozent pro Quartal |
gilt nur für Fälle, die ausschließlich per Video laufen; bei zusätzlichem persönlichem Praxisbesuch zählt der Fall nicht mit |
Nicht jede Praxis kann deshalb jede Behandlung komplett online anbieten.
Der praktische Tipp: Frag direkt in der Praxis nach, wie sie Termine vor Ort und per Video kombiniert. Wenn du noch auf der Suche nach einem Platz bist, hilft dir der Artikel zu Wartezeiten weiter.
Was die Kasse nicht zahlt: Plattformen ohne Kassenzulassung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für anerkannte Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und systemische Therapie. Voraussetzung ist die Kassenzulassung der Behandler:innen: Die Behandlung muss zwingend über zugelassene Psychotherapeut:innen laufen, damit die Kasse zahlt.
Ohne Kassenzulassung zahlst du die Behandlung grundsätzlich selbst. Eine Ausnahme kann die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V sein, aber nur bei approbierten Psychotherapeut:innen. Das Bundessozialgericht hat 2016 im Urteil B 1 KR 4/16 R bestätigt, dass nicht approbierte Behandler:innen aus der GKV ausgeschlossen sind, auch im Kostenerstattungsverfahren. Ob und in welcher Höhe deine Kasse im Einzelfall erstattet, entscheidet immer die Krankenkasse.
- Kassenpraxis mit anerkanntem Verfahren: Die Kasse übernimmt die Kosten.
- Online-Angebot ohne Kassenzulassung: in der Regel Selbstzahlerleistung; Kostenerstattung höchstens bei approbierten Psychotherapeut:innen.
Wenn du trotz vieler Bemühungen keinen zeitnahen Kassenplatz findest, lohnt ein Blick in den Schritt-für-Schritt-Artikel zur Kostenerstattung. Dort steht, welche Unterlagen du brauchst und wie ein Antrag abläuft.
DiGA sind keine Online-Therapie: Abgrenzung und nächste Schritte
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, werden oft mit Online-Therapie verwechselt. Sie sind etwas anderes: zertifizierte Medizinprodukte, also Apps oder Webanwendungen auf Rezept, die eine Behandlung ergänzen können, zum Beispiel bei Depressionen oder Angststörungen. mentcape ist keine DiGA, sondern eine Plattform, über die du Psychotherapeut:innen und Behandler:innen findest. Damit eine DiGA ins Verzeichnis kommt und damit für ein Rezept gelistet wird, muss sie hohe Anforderungen erfüllen, etwa bei der Qualität der medizinischen Inhalte, beim Datenschutz und bei der Wirksamkeit.
Verordnen dürfen DiGA Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Du kannst sie auch direkt bei deiner Krankenkasse anfragen, wenn du einen schriftlichen Nachweis über die Diagnose mitbringst. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten. Welche Anwendungen aktuell zugelassen sind, listet das DiGA-Verzeichnis des BfArM auf.
Kurz gesagt: DiGA können eine Behandlung ergänzen. Sie werden sie aber nicht ersetzen können.
Wenn du eine Therapie suchst, egal ob online oder offline, filtere im Behandlerverzeichnis nach passenden Behandler:innen. Filtere bspw. nach Sitzungsformat oder Therapieschule. Oder trage dich einmalig in die bundesweite Warteliste ein: ein paar Fragen beantworten, Behandler:innen mit freien Plätzen melden sich; die Eintragung ist kostenlos und unverbindlich.
Quellen und weiterführende Literatur
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Online-Therapie?
Ja, bei Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung. Psychotherapeutische Leistungen können als Videositzung erfolgen, wenn kein unmittelbarer persönlicher Kontakt erforderlich ist. Reine Online-Plattformen ohne Kassenzulassung zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht; bei approbierten Psychotherapeut:innen ohne Kassenzulassung ist ausnahmsweise eine Kostenerstattung möglich.
Kann die psychotherapeutische Sprechstunde auch online stattfinden?
Seit dem 1. Januar 2025 ja. Mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen sollen allerdings persönlich stattfinden, empfohlen wird die erste Sprechstunde und die erste Probatorik in der Praxis. In begründeten Ausnahmefällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden, etwa wenn ein Praxisbesuch gesundheitlich nicht möglich ist.
Warum kann meine Praxis die Therapie nicht komplett online anbieten?
Praxen dürfen nur einen Teil ihrer Behandlungsfälle ausschließlich per Video versorgen: bis zu 50 Prozent pro Quartal, unabhängig davon, ob die Patient:innen bekannt oder unbekannt sind, gerechnet je Praxis. Ob deine Behandlung komplett online möglich ist, entscheidet daher die einzelne Praxis.
Werden reine Online-Plattformen über die Kostenerstattung erstattet?
Nur, wenn dort approbierte Psychotherapeut:innen behandeln und die Krankenkasse zustimmt. Eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V setzt eine Approbation voraus, wie das Bundessozialgericht 2016 entschieden hat (Az. B 1 KR 4/16 R). Bei Behandler:innen ohne Approbation ist sie ausgeschlossen. Über einen Antrag entscheidet immer die Krankenkasse.
So entsteht dieser Artikel
Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Dr. Ulrich Weber hat ihn am 03. November 2026 fachlich geprüft. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.
Medizinischer Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.
Der erste Schritt darf klein sein.
Du musst nicht alles auf einmal lösen. Fang hier an.
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