Wartezeit auf Psychotherapie: So kommst du schneller an Hilfe
Auf einen Therapieplatz wartest du oft Wochen bis Monate. Hier erfährst du, wie du über Sprechstunde, 116117, Akutbehandlung, Kostenerstattung und Videotherapie schneller Hilfe bekommst und die Wartezeit überbrückst.

Fachlich geprüft von
Dr. Ulrich Weber
Geprüft

Kurz zusammengefasst
Auf einen Therapieplatz wartest du oft einige Wochen bis Monate, ein Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde ist über die 116117 mit festen Fristen schneller zu bekommen. Bei dringendem Bedarf ist danach eine Akutbehandlung ohne Antrag möglich. Findest du keinen Platz mit Kassenzulassung, kann die Krankenkasse nach § 13 Absatz 3 SGB V eine Behandlung in einer Privatpraxis erstatten, wenn du die Kostenerstattung vorher beantragst.
Auf einen Therapieplatz in einer psychotherapeutischen Praxis wartest du oft einige Wochen bis Monate. Schneller geht in der Regel ein Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde und, wenn es dringend ist, eine Akutbehandlung. Für beide vermittelt dir der Patientenservice 116117 Termine mit festen Fristen. Findest du trotzdem keinen Platz bei einer Praxis mit Kassenzulassung, kann deine Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung in einer Privatpraxis bezahlen. Für die Zeit dazwischen gibt es digitale Gesundheitsanwendungen, Selbsthilfe und Beratung.
Wenn es dir gerade sehr schlecht geht oder du an Suizid denkst: Ruf den Notruf 112 an oder geh in die Notaufnahme oder psychiatrische Ambulanz einer Klinik. Rund um die Uhr, kostenfrei und anonym erreichst du die TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123. Weitere Kontakte findest du unter Hilfe bei Notfällen.
Schneller zum Termin: Sprechstunde und 116117
Der erste Schritt in eine ambulante Psychotherapie führt immer in die psychotherapeutische Sprechstunde, auf die du Anspruch hast. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psychotherapie helfen kann und welche Behandlung passt. Du brauchst dafür keine Überweisung, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Sprechstunde, ohne dass du einen Antrag stellen musst.
Einen Termin vereinbarst du direkt mit einer Praxis oder über den Terminservice: telefonisch unter 116117 oder online im eTerminservice. Die 116117 muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegt, bei einer Akutbehandlung höchstens zwei Wochen. Findet sie keinen fristgerechten Termin in einer Praxis, muss sie innerhalb einer weiteren Woche einen Termin in einem Krankenhaus oder einer Krankenhausambulanz finden.
Mit Vermittlungscode zu Akutbehandlung oder Probesitzungen
Kann die Praxis dich nach der Sprechstunde nicht selbst weiterbehandeln, bekommst du das Formular PTV 11 mit dem Ergebnis, der Behandlungsempfehlung und einem Vermittlungscode. Ist darauf vermerkt, dass die Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist, kannst du mit dem Code über die 116117 einen Termin für eine Akutbehandlung oder für eine probatorische Sitzung in einer anderen Praxis vereinbaren. In den probatorischen Sitzungen lernt ihr euch weiter kennen, die Diagnostik wird vertieft, und eine Kurz- oder Langzeittherapie wird vorbereitet und beantragt. Wie die ersten Termine ablaufen, liest du in Psychotherapie-Ablauf: Was dich in der ersten Sitzung erwartet.
Akutbehandlung und Gruppenangebote ohne Antrag
Ist eine Behandlung besonders dringend, sind in der Akutbehandlung bis zu 12 Gespräche zu je 50 Minuten möglich. Sie braucht in einer niedergelassenen Praxis keinen Antrag bei der Krankenkasse und kann direkt nach der Sprechstunde beginnen. Sie soll dich auch so stabilisieren, dass du an einer Psychotherapie oder anderen Hilfen teilnehmen kannst. Ebenfalls ohne Antrag gibt es die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung: In kleinen Gruppen und wenigen Terminen klärst du, ob dir eine Gruppe helfen kann, und bekommst erste Hilfestellungen.
Kein Kassenplatz frei: Kostenerstattung in einer Privatpraxis
Kann die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, muss sie nach § 13 Absatz 3 SGB V die Kosten einer selbst beschafften, notwendigen Leistung erstatten. Bei Psychotherapie gilt das, wenn die Behandlerin oder der Behandler die Voraussetzungen des § 95c SGB V erfüllt, unter anderem die Approbation als Psychotherapeut:in. Unaufschiebbar heißt beispielsweise laut S3-Patientenleitlinie Angststörungen: notwendig und dringlich. Wichtig ist, dass du die Kostenerstattung vorab bei deiner Krankenkasse beantragen musst.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beschreibt in ihrer Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ (2021) die Kostenerstattung als letzte Möglichkeit, wenn auch die Terminservicestelle weder eine Praxis noch eine Krankenhausambulanz findet. Ihre Patienteninformation zur Kostenerstattung (2017) empfiehlt diese Unterlagen für den Antrag:
- eine Bescheinigung aus der Sprechstunde, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist,
- ein Protokoll deiner vergeblichen Suche bei Praxen mit Kassenzulassung (Name, Tag und Uhrzeit der Anfrage, genannte Wartezeit); die BPtK nennt mindestens drei bis fünf Absagen,
- eine Bescheinigung der Privatpraxis, dass sie die Behandlung kurzfristig übernehmen kann; die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut sollte eine Fachkunde in einem Richtlinienverfahren haben,
- den Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V.
Laut BPtK-Broschüre kannst du statt des Protokolls auch das Schreiben der Terminservicestelle beilegen, dass sie dir keinen Behandlungsplatz vermitteln konnte. Über einen Antrag muss die Kasse in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, holt sie ein Gutachten ein, innerhalb von fünf Wochen (§ 13 Absatz 3a SGB V). Lehnt sie ab, kannst du Widerspruch einlegen.
Wenn du gesetzlich versichert bist, kannst du bei mentcape nach ein paar Fragen die Vorbereitung deines Kostenerstattungsantrags starten. Daraus entstehen PDF-Unterlagen, zum Beispiel der Antrag, ein Protokoll deiner Absagen und ein Vordruck für die Privatpraxis. Einreichen musst du sie selbst: mentcape reicht nichts bei deiner Krankenkasse ein, und über die Erstattung entscheidet deine Kasse.
Psychotherapie online: Was Videotherapie leisten kann
Wer „Psychotherapie ohne Wartezeit online“ sucht, sollte wissen: Videotherapie ist eine Form der Behandlung. Bei Praxen mit Kassenzulassung ist Psychotherapie in vielen Fällen auch als Videosprechstunde möglich. Seit Januar 2025 können Praxen auch Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video abrechnen. Sie dürfen bis zu 50 Prozent ihrer Patient:innen im Quartal ausschließlich per Video versorgen.
Die BPtK hält die Behandlung im direkten Gegenüber in der Praxis für die meisten Patient:innen für am besten geeignet. Video kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du beruflich viel unterwegs bist, körperlich krank bist oder der Weg in die Praxis sehr weit ist. Das besprichst du mit deiner Psychotherapeutin oder deinem Psychotherapeuten. Du brauchst laut KBV-Patienteninformation ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie Internet. Die Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Such dir für die Stunde einen ungestörten Raum, in dem niemand mithört.
Wartezeit überbrücken: Was du selbst tun kannst
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps oder Webanwendungen auf Rezept, zum Beispiel bei Depressionen oder Angststörungen. Sie werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können sie verschreiben, die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten. Du kannst eine DiGA auch direkt bei deiner Kasse beantragen, wenn du ein Dokument mit deiner aktuellen Diagnose hast. Alle zugelassenen Anwendungen stehen im DiGA-Verzeichnis des BfArM.
Angeleitete Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
Bei bestimmten Störungsbildern können angeleitete Selbsthilfegruppen eine Möglichkeit sein, um die Wartezeit auf einen Therapieplatz zu überbrücken. Für Menschen mit Angststörungen besagt die S3-Leitlinie Folgendes: Bei Panikstörung, Agoraphobie, generalisierter Angststörung und sozialer Phobie kann zur Überbrückung bis zum Therapiebeginn eine Internetintervention im Sinne einer Anleitung zur Selbsthilfe angeboten werden. Sie soll nicht die alleinige Behandlung sein. Die Leitlinie empfiehlt außerdem, über Selbsthilfe- und Angehörigengruppen zu informieren. Die Deutsche Angst-Hilfe vermittelt bundesweit an örtliche Gruppen, die nächste Selbsthilfe-Kontaktstelle kennt das Angebot vor Ort. Ob das für dich passt, kannst du in der Sprechstunde besprechen. Einen ersten Überblick über Angst, Zwang und Depression gibt dir unser Screening-Test; er ersetzt keine Diagnose.
Beratung vor Ort
Psychosoziale Beratungsstellen bieten selbst keine Therapie an, beraten aber bei vielen Problemen und vermitteln Unterstützung, meist kostenlos und auf Wunsch anonym. Sozialpsychiatrische Dienste bei den Gesundheitsämtern begleiten Menschen mit akuten und chronischen psychischen Erkrankungen, ebenfalls kostenlos.
Deine nächsten Schritte
- Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, direkt bei einer Praxis oder über die 116117.
- PTV 11 mit Vermittlungscode aufbewahren und damit Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen buchen.
- Jede Anfrage bei Kassenpraxen notieren: Name, Datum, Uhrzeit, genannte Wartezeit.
- Ohne Kassenplatz: Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn beantragen.
- Bis dahin: DiGA, angeleitete Selbsthilfe oder Beratungsstelle in der Sprechstunde ansprechen.
Statt viele Praxen einzeln anzurufen, kannst du dich zusätzlich auf der bundesweiten Warteliste von mentcape eintragen. Du beantwortest einmal Fragen zu deinem Anliegen, deinen Wünschen und deiner Versicherung. Behandler:innen mit Heilerlaubnis sehen die Liste, und wer einen passenden Platz frei hat, meldet sich bei dir. Die Eintragung ist kostenlos und unverbindlich, austragen kannst du dich jederzeit. Auf der Liste suchen approbierte Psychotherapeut:innen, aber auch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie. Für gesetzlich Versicherte ist eine ambulante Psychotherapie nur bei anerkannten Verfahren in einer Praxis mit Kassenzulassung kostenfrei. Selbst suchen kannst du auch im Behandlerverzeichnis.
Quellen und weiterführende Literatur
- 116117 (KBV): Psychotherapie – Sprechstunde, Terminvermittlung, Fristen, Akutbehandlung, Gruppen-Grundversorgung, Probatorik
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Psychische Probleme – wo gibt es Hilfe? (Abschnitte „Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?“, „Wer hilft im Notfall?“; aktualisiert 19.03.2025)
- gesund.bund.de: Psychotherapie (Abschnitt Kosten)
- § 13 SGB V Kostenerstattung, Absätze 3 und 3a (gesetze-im-internet.de)
- § 95c SGB V Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister
- BPtK: Wege zur Psychotherapie, Patientenbroschüre, Neuauflage August 2021 (Abschnitte Kostenerstattung, Abgelehnter Antrag, „Behandlung auch per Video“)
- BPtK-Patienten-Info: Wenn kein zugelassener Psychotherapeut zu finden ist (22.05.2017)
- S3-Patientenleitlinie Behandlung von Angststörungen (AWMF 051-028p, 2022), S. 16 Hinweis Kostenerstattung; Empfehlungen KVT-basierte Internetintervention; Abschnitt Selbsthilfegruppen
- KBV PraxisNachrichten 23.01.2025: Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik per Video
- KBV PraxisNachrichten 17.07.2025: Einheitliche Obergrenze für Videosprechstunden
- KBV-Patienteninformation: Online-Psychotherapie – so funktioniert die Videosprechstunde
- gesund.bund.de: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Apps auf Rezept
- BfArM: DiGA-Verzeichnis
- TelefonSeelsorge Deutschland: Rufnummern
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Wie lange muss ich auf einen Psychotherapieplatz warten?
Laut gesundheitsinformation.de (IQWiG) kann es einige Wochen bis Monate dauern. Für die Sprechstunde muss die 116117 innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen später liegt; bei einer Akutbehandlung höchstens zwei Wochen.
Gibt es Psychotherapie ohne Wartezeit?
Eine Garantie gibt es nicht. Am schnellsten sind meist die Sprechstunde und, bei dringendem Bedarf, die Akutbehandlung über die 116117. Findest du keinen Kassenplatz, kann eine Privatpraxis über Kostenerstattung infrage kommen. In einer akuten Krise hilft der Notruf 112 sofort.
Zahlt die Krankenkasse Psychotherapie per Video?
Bei Praxen mit Kassenzulassung ist Psychotherapie in vielen Fällen auch per Videosprechstunde möglich. Seit Januar 2025 können Praxen auch Sprechstunde und probatorische Sitzungen per Video abrechnen (KBV).
Was brauche ich für die Kostenerstattung?
Die BPtK empfiehlt: Bescheinigung aus der Sprechstunde über die notwendige Behandlung, Protokoll der vergeblichen Suche bei Kassenpraxen, Bescheinigung der Privatpraxis und einen Antrag nach § 13 Absatz 3 SGB V. Stell den Antrag vor Behandlungsbeginn.
So entsteht dieser Artikel
Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Dr. Ulrich Weber hat ihn am 20. Oktober 2026 fachlich geprüft. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.
Medizinischer Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.
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