Mentcape

Probatorische Sitzungen

Probatorische Sitzungen sind zwei bis vier Gespräche vor einer Psychotherapie: Du lernst die Psychotherapeutin oder den Psychotherapeuten kennen, es geht um Diagnostik und darum, ob Verfahren und Zusammenarbeit passen. Bei Kassenpraxen zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie, und sie werden nicht auf die spätere Therapie angerechnet.

Dr. Ulrich Weber

Fachlich geprüft von

Dr. Ulrich Weber

Profil und alle geprüften Artikel

Geprüft

Zwei Personen im ruhigen Gespräch in einer hellen Praxis, eine Psychotherapeutin und eine Patientin beim ersten Kennenlerngespräch am Tisch · KI-generiert
Zwei Personen im ruhigen Gespräch in einer hellen Praxis, eine Psychotherapeutin und eine Patientin beim ersten Kennenlerngespräch am Tisch · KI-generiert

Kurz zusammengefasst

Vor einer Richtlinientherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt, je 50 Minuten im Einzelsetting. Probatorische Sitzungen sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf das spätere Therapiekontingent angerechnet. Entscheiden sich beide für eine Zusammenarbeit, folgt der Antrag bei der Krankenkasse; eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bis 24 Sitzungen. Seit dem 1. Januar 2025 sind probatorische Sitzungen auch per Videosprechstunde erlaubt, mindestens 50 Minuten sollen persönlich stattfinden. Die persönliche Passung ist ausdrücklicher Zweck der Sitzungen: Wenn die Chemie nicht stimmt, ist das ein legitimes Ergebnis.

Was sind probatorische Sitzungen und wozu dienen sie?

In diesen Gesprächen lernst du die Therapeutin oder den Therapeuten kennen, es wird weiter diagnostiziert und gemeinsam geprüft, ob Verfahren und Zusammenarbeit zu dir passen.

Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt in § 12 Abs. 1 ausdrücklich, wozu die Sitzungen dienen:

  • weitere diagnostische Klärung und Indikationsstellung, also die Frage, ob und wozu eine Psychotherapie sinnvoll ist
  • Eignung für ein bestimmtes Therapieverfahren und Einschätzung der Prognose
  • Klärung von Motivation sowie Kooperations- und Beziehungsfähigkeit
  • Abschätzung der persönlichen Passung, das heißt einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen dir und der Behandler:in

Wichtig ist der letzte Punkt: Die Passung ist kein Nebenprodukt, sondern ausdrücklicher Zweck der Sitzungen. Die Entscheidungen über das weitere Vorgehen sollen gemeinsam getroffen werden, also von dir und der Therapeutin oder dem Therapeuten zusammen.

Zur Abgrenzung: Probatorische Sitzungen sind selbst keine Richtlinientherapie. Sie bereiten sie nur vor. Man lernt sich in diesen zwei bis vier Sitzungen gegenseitig kennen, es wird eine Diagnostik durchgeführt und ein Behandlungsplan erstellt, der festhält, welche Methoden bei den vorliegenden Problemen helfen können. Meist geht ihnen die psychotherapeutische Sprechstunde voraus, die wir in einem eigenen Artikel zur psychotherapeutischen Sprechstunde ausführlich erklären.

Wie viele Sitzungen, wie lange und wer zahlt?

Vor einer Richtlinientherapie sind mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen vorgesehen, im Einzelsetting je 50 Minuten. Bei Kassenpraxen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, denn die Sitzungen sind Teil des vertragspsychotherapeutischen Leistungskatalogs nach der Psychotherapie-Richtlinie.

Setting

Anzahl Sitzungen

Dauer je Sitzung

Einzelsetting

2 bis 4

50 Minuten

Gruppensetting

2 bis 4

100 Minuten

Kinder und Jugendliche

2 zusätzliche Sitzungen möglich

wie im jeweiligen Setting

Die Sitzungen gelten rechtlich nicht als Richtlinientherapie und werden nicht auf dein späteres Therapiekontingent angerechnet. Du verlierst also nichts, was dir später im Rahmen der eigentlichen Therapie zustünde.

Kurz zu Privatpraxen: Dort, also bei Behandler:innen ohne Kassenzulassung oder bei Selbstzahlern, gelten andere Konditionen als in der Kassenpsychotherapie. Aber auch hier werden die probatorischen Sitzungen angewendet, um sich kennenzulernen. Welche Wege zur Erstattung bestehen und was gesetzlich Versicherte dabei beachten sollten, erklären wir Schritt für Schritt im Artikel zur Kostenerstattung. Ob die Krankenkasse im Einzelfall erstattet, entscheidet immer sie selbst.

Ablauf: Von der Sprechstunde bis zum Therapieantrag

Vor den probatorischen Sitzungen steht in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde, danach folgt bei gegenseitiger Passung der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Der Weg lässt sich in wenigen Schritten zusammenfassen:

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Die Behandler:in schätzt den Behandlungsbedarf ein und spricht eine Empfehlung aus.
  2. Probatorische Sitzungen: zwei bis vier Gespräche zur Diagnostik, Verfahrenswahl und Passung.
  3. Konsiliarbericht: Spätestens nach den probatorischen Sitzungen und vor Therapiebeginn überweisen psychologische Psychotherapeut:innen dich zur körperlichen Abklärung an eine Ärztin oder einen Arzt.
  4. Antrag bei der Krankenkasse: Entscheiden sich beide Seiten für eine Zusammenarbeit, wird der Antrag auf Psychotherapie gestellt, in dem auch der voraussichtliche Therapieumfang festgelegt wird.

Zur Sprechstunde gehört eine wichtige Detailregel: War die Sprechstunde nicht in derselben Praxis, in der die Therapie beginnen soll, finden dort mindestens zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting statt. So kann die neue Praxis die Diagnostik und Passung selbst prüfen, bevor der Antrag gestellt wird.

Zum Umfang der späteren Therapie: Kurzzeittherapien umfassen 12 bis 24 Sitzungen. Wird mehr Zeit benötigt, kann auch eine Langzeittherapie beantragt werden. Wie es danach konkret weitergeht, welche Rollen die probatorischen Sitzungen und der Antrag spielen und was du in der ersten Therapiesitzung erwartest, erfährst du im Artikel zum Psychotherapie-Ablauf.

Termin bekommen: PTV 11, Vermittlungscode und Videosprechstunde

Termine für probatorische Sitzungen vermittelt die 116117 mit dem Vermittlungscode. Das sind die wichtigsten Wege zum Termin:

  • Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde in einer niedergelassenen Praxis erhältst du das Formular PTV 11. Ist dort vermerkt, dass die ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist, vermittelt die 116117 telefonisch oder online über den eTerminservice einen Termin, zum Beispiel für probatorische Sitzungen.
  • Den Termin für die Sprechstunde selbst vereinbarst du direkt in einer Praxis oder über die 116117.
  • Nach einer Entlassung aus Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung mit psychischer Diagnose ist weder PTV 11 noch Vermittlungscode nötig. Die Termine für probatorische Sitzungen können dann direkt und schon während des stationären Aufenthalts vereinbart werden.

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen ausdrücklich auch als Videosprechstunde durchgeführt werden. Dabei sollen mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden. Das ist eine Soll-Vorgabe, keine feste Pflicht. Empfohlen wird, die erste probatorische Sitzung in der Praxis zu machen. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn der Praxisbesuch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder du das ausdrücklich wünschst, sind die Sitzungen auch ausschließlich per Video erlaubt.

Passung prüfen: Darfst du auch Nein sagen?

Ja, und genau dafür sind die Sitzungen da. Die persönliche Passung, also eine tragfähige Arbeitsbeziehung, ist laut Psychotherapie-Richtlinie ausdrücklicher Zweck der probatorischen Sitzungen. Du darfst sie nutzen, um auszuprobieren, ob die Zusammenarbeit trägt, ob du dich verstanden fühlst und ob das gewählte Verfahren zu dir und deinen Anliegen passt.

Wenn die Chemie nicht stimmt, ist das ein legitimes Ergebnis und keine persönliche Niederlage. Sprich das offen an: Entscheidungen über das weitere Vorgehen sollen laut Psychotherapie-Richtlinie gemeinsam getroffen werden.

Auch bei der Verfahrenswahl helfen die Sitzungen: Ob Verhaltenstherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie besser zu dir passt, klärt sich in dieser Phase mit. Die Unterschiede der Verfahren, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt sind, erklären wir im Artikel zum Vergleich der beiden Therapieverfahren.

Wer noch keine Praxis mit freien Kapazitäten gefunden hat, kann sich in die bundesweite Warteliste von mentcape eintragen, statt selbst viele Praxen anzurufen: einmal ein paar Fragen beantworten, und verifizierte Behandler:innen mit freien Plätzen melden sich bei dir. Dort suchen approbierte Psychotherapeut:innen und Heilpraktiker:innen für Psychotherapie. Die Eintragung ist kostenlos und unverbindlich. Und wenn du unsicher bist, wie stark deine Belastung gerade ist, kann vorher ein kostenloser psychologischer Selbsttest zur Orientierung helfen, ohne dass er eine professionelle Diagnostik ersetzt.

Quellen und weiterführende Literatur

  1. g-ba.de
  2. gesund.bund.de
  3. 116117.de
  4. kbv.de

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Wie viele probatorische Sitzungen gibt es und wie lange dauert eine?

Vor einer Richtlinientherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Eine Sitzung umfasst im Einzelsetting 50 Minuten, im Gruppensetting 100 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen sind zwei weitere Sitzungen möglich.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die probatorischen Sitzungen?

Ja, bei Praxen mit Kassenzulassung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die probatorischen Sitzungen. Sie sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf das Therapiekontingent angerechnet. In Privatpraxen gelten andere Konditionen.

Können probatorische Sitzungen auch per Video stattfinden?

Seit dem 1. Januar 2025 sind probatorische Sitzungen ausdrücklich auch als Videosprechstunde erlaubt. Mindestens 50 Minuten sollen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden, das ist aber keine feste Pflicht. Empfohlen wird, die erste probatorische Sitzung in der Praxis zu machen.

Was passiert, wenn die Chemie nicht stimmt?

Das ist ein legitimes Ergebnis: Die persönliche Passung ist ausdrücklicher Zweck der probatorischen Sitzungen. Sprich es offen an, denn Entscheidungen über das weitere Vorgehen sollen gemeinsam getroffen werden.

So entsteht dieser Artikel

Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Dr. Ulrich Weber hat ihn am 04. November 2026 fachlich geprüft. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.

Medizinischer Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.

Der erste Schritt darf klein sein.

Du musst nicht alles auf einmal lösen. Fang hier an.

Jetzt Hilfe finden

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am · Fachlich geprüft am