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Psychotherapie-Ablauf: Was dich in der ersten Sitzung erwartet

Wie die psychotherapeutische Sprechstunde abläuft, welche Fragen du stellen kannst und wie es danach weitergeht: Akutbehandlung, Probesitzungen, Antrag und Therapiedauer.

Psychotherapie-Ablauf: Was dich in der ersten Sitzung erwartet
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Kurz zusammengefasst

Die erste Sitzung ist in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde: Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfe passt. Eine Überweisung brauchst du nicht. Danach folgen je nach Bedarf eine Akutbehandlung oder zwei bis vier probatorische Sitzungen, ein Konsiliarbericht und der Antrag bei der Krankenkasse. Passt es mit der Praxis nicht, darfst du wechseln.

Der erste Termin in einer psychotherapeutischen Praxis ist in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort geht es um Kennenlernen und Abklären: Liegt eine psychische Erkrankung vor, kann eine Psychotherapie helfen, welche Methode passt und wären andere Angebote sinnvoller? Das beschreibt der Patientenservice 116117. Eine eigentliche Therapie beginnt erst danach, mit einer Akutbehandlung oder mit probatorischen Sitzungen und einem Antrag bei der Krankenkasse.

Der Weg in die Psychotherapie im Überblick

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Sie muss vor Beginn einer Behandlung stattfinden. Eine Überweisung brauchst du nicht.
  2. Akutbehandlung, wenn du in einer akuten Krise rasch Hilfe brauchst.
  3. Probatorische Sitzungen (Probesitzungen): weiteres Kennenlernen und genaue Diagnostik.
  4. Konsiliarbericht: In einer Haus- oder Facharztpraxis werden körperliche Ursachen ausgeschlossen.
  5. Antrag bei der Krankenkasse für eine Kurz- oder Langzeittherapie, bei einer Langzeittherapie als Einzeltherapie mit Gutachterverfahren.
  6. Therapie im bewilligten Umfang, bei Bedarf mit Verlängerung.

Vor dem ersten Termin

Für einen ersten Termin kannst du direkt in einer Praxis anrufen. Zum ersten Gespräch solltest du deine Versichertenkarte mitbringen; eine Überweisung oder ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht nötig (BPtK-Ratgeber „Wege zur Psychotherapie“). Findest du selbst keinen Termin, hilft der Terminservice unter der Telefonnummer 116117 oder online. Er muss innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegt.

Eine Vorbereitung ist nicht Pflicht. Die Patientenleitlinie zu Angststörungen rät aber, wichtige Fragen schon vorher aufzuschreiben, damit du sie in der Aufregung nicht vergisst. Es kann auch hilfreich sein, wenn eine vertraute Person dich zu dem Gespräch begleitet (S3-Patientenleitlinie Angststörungen).

Was in der ersten Sitzung passiert

In der Sprechstunde klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit dir vor allem, welche psychischen Beschwerden du hast, wie sie einzuschätzen sind und ob du eine Behandlung brauchst. Typische Fragen laut BPtK sind:

  • Welche Schwierigkeiten und Beschwerden hast du?
  • Wie lange hast du sie schon?
  • Wie machen sie sich im Alltag bemerkbar?
  • Was hast du bisher unternommen, um besser zurechtzukommen?

Viele Psychotherapeut:innen setzen in diesen ersten Gesprächen auch Fragebögen und psychologische Testverfahren ein. Nach der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA gehören zur Sprechstunde Beratung, Information, die Klärung deines Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und Behandlungsempfehlungen, falls nötig auch eine kurze psychotherapeutische Intervention und Hinweise auf andere Hilfemöglichkeiten.

Alles, was du besprichst, unterliegt der Schweigepflicht. Deine Psychotherapeutin oder dein Psychotherapeut darf niemandem davon berichten, auch nicht deinem Arbeitgeber oder deinen Angehörigen, es sei denn, du möchtest das ausdrücklich.

Wie lange dauert die Sprechstunde?

Bei Erwachsenen sind bis zu sechs Einheiten von mindestens 25 Minuten möglich, insgesamt bis zu 150 Minuten. Bevor eine weitere Behandlung beginnen kann, muss die Sprechstunde mindestens 50 Minuten gedauert haben. Manchmal wird dir deshalb schon für das erste Gespräch ein 50-Minuten-Termin angeboten.

Was du am Ende mitnimmst

Du bekommst eine schriftliche Rückmeldung zum Ergebnis mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, die „Individuelle Patienteninformation“ (Formular PTV 11). Ist darauf vermerkt, dass eine ambulante Psychotherapie „zeitnah erforderlich“ ist, enthält es einen Vermittlungscode. Damit vereinbarst du über die 116117 einen Termin für eine Akutbehandlung oder eine probatorische Sitzung in einer anderen Praxis, falls die erste keinen Platz frei hat. Lass dir die Diagnose außerdem in einfachen Worten erklären, wenn sie dir nicht verständlich ist.

Fragen, die du stellen kannst

Die BPtK und die Patientenleitlinie zu Angststörungen nennen unter anderem diese Fragen:

  • Welche Behandlung ist für mich geeignet, und welche Alternativen habe ich?
  • Wie lange dauert die Behandlung voraussichtlich?
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit der Behandlung meiner Erkrankung?
  • Was kann ich realistischerweise erreichen?
  • Was kann ich selbst tun, damit es mir besser geht?
  • Was ist, wenn ich Termine absagen muss?
  • Welche Kosten muss ich eventuell selbst tragen?

Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach, bis dir alles klar ist. Das empfiehlt die Patientenleitlinie ausdrücklich.

Akutbehandlung: rasche Hilfe in Krisen

Ist eine Behandlung besonders dringend, kann direkt nach der Sprechstunde eine Akutbehandlung beginnen. Laut 116117 sind bis zu 12 Gespräche zu je 50 Minuten möglich; kürzere Gespräche und dafür mehr Termine gehen auch. Einen Antrag bei der Krankenkasse brauchst du dafür nicht, die Praxis zeigt die Behandlung der Kasse nur an. Die Akutbehandlung soll dich stabilisieren. Reicht sie nicht aus, folgen vor einer weiteren Therapie mindestens zwei probatorische Sitzungen.

Wenn du in akuter Gefahr bist oder an Suizid denkst, warte nicht auf einen Praxistermin: Ruf die 112 an oder wende dich an die TelefonSeelsorge (0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123). Weitere Anlaufstellen findest du unter Hilfe bei Notfällen.

Probatorische Sitzungen: Stimmt die Chemie?

Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt, im Einzelsetting je 50 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen sind zwei weitere möglich. Einen Antrag brauchst du dafür noch nicht.

In diesen Sitzungen wird die Diagnostik vertieft und geklärt, welches Verfahren passt. Es geht aber auch um die persönliche Passung: Kannst du offen und vertrauensvoll mit dieser Person sprechen? Am Ende erläutert dir die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, wie die Behandlung aussehen könnte, und ihr vereinbart gemeinsam Behandlungsziele. Behandelt werden darfst du nur mit deiner Einwilligung.

Wenn dich etwas irritiert, sprich es an. Die Patientenleitlinie zu Angststörungen weist darauf hin, dass anfängliche Probleme und Missverständnisse oft ausgeräumt werden können. Kannst du dir eine längere Zusammenarbeit trotzdem nicht vorstellen, solltest du lieber weitersuchen.

Konsiliarbericht und Antrag bei der Krankenkasse

Spätestens nach den probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Therapie überweist dich die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut an eine Ärztin oder einen Arzt. Dort werden körperliche Ursachen deiner Beschwerden abgeklärt. Das Ergebnis heißt Konsiliarbericht.

Danach wird die Therapie bei deiner Krankenkasse beantragt. Den Antrag stellst du als versicherte Person; deine Psychotherapeutin oder dein Psychotherapeut hilft dir dabei. Über einen Antrag auf Kurzzeittherapie muss die Kasse spätestens drei Wochen nach Eingang entscheiden. Bei einer Langzeittherapie als Einzeltherapie begründet die Praxis den Antrag zusätzlich in einem Bericht, den eine Gutachterin oder ein Gutachter prüft. Laut BPtK enthält dieser Bericht keinen Patientennamen, und die Krankenkasse bekommt ihn nicht zu lesen. Laut gesund.bund.de wird dem Antrag nur in seltenen, begründeten Fällen nicht stattgegeben.

Wie viele Sitzungen und wie lange?

Eine Therapiestunde dauert mindestens 50 Minuten. Die Psychotherapie-Richtlinie sieht diese Schritte vor:

  • Kurzzeittherapie: zwei Abschnitte mit jeweils bis zu 12 Stunden Einzeltherapie. Stunden einer vorherigen Akutbehandlung werden mit dem ersten Abschnitt verrechnet.
  • Langzeittherapie: Die Höchstgrenzen bei Erwachsenen liegen in der Einzeltherapie bei 80 Stunden (Verhaltenstherapie), 100 Stunden (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), 300 Stunden (analytische Psychotherapie) und 48 Stunden (Systemische Therapie).
  • Verlängerung: Reicht der bewilligte Umfang nicht, ist ein Fortsetzungsantrag möglich.

Wie lange deine Therapie dauert, entscheidet die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut gemeinsam mit dir. Sprich es an, wenn du befürchtest, ein zu kurzes oder unpassendes Angebot zu bekommen.

Warum Behandlung Zeit braucht, etwa bei Angststörungen

Die BPtK schreibt, dass für die Behandlung psychischer Erkrankungen häufig Monate oder Jahre nötig sind und sie meist umso aufwendiger ist, je länger die Erkrankung schon besteht. Für Angststörungen hält die Patientenleitlinie fest: Werden sie erst nach langem Verlauf erkannt und behandelt, kann das die Erfolgsaussichten ungünstig beeinflussen. Auch erfolgreich behandelte Angststörungen können später erneut auftreten. Die Abschlussphase einer Richtlinientherapie enthält deshalb eine Rückfallvorbeugung. Bei Panikstörung, Agoraphobie und generalisierter Angststörung soll laut Leitlinie eine kognitive Verhaltenstherapie angeboten werden.

Wenn es nicht passt: Praxis wechseln

Du darfst Erstgespräche mit verschiedenen Psychotherapeut:innen führen. Stimmt die Chemie nicht, kannst du über die 116117 einen Termin in einer anderen Praxis vereinbaren. Nach einem Wechsel können probatorische Sitzungen auch ohne erneute Sprechstunde beginnen.

So findest du einen Therapieplatz

Gesetzlich Versicherten entstehen für anerkannte Verfahren keine Kosten, wenn die Praxis eine Kassenzulassung hat. Neben der 116117 kannst du im mentcape-Behandlerverzeichnis nach Praxen suchen. Wenn du nicht selbst viele Praxen anrufen möchtest, kannst du dich auf der bundesweiten Warteliste von mentcape eintragen: Du beantwortest einmal einige Fragen, und Behandler:innen mit freien Plätzen melden sich bei dir. Die Eintragung ist kostenlos und unverbindlich, du kannst dich jederzeit austragen. Auf der Warteliste suchen Behandler:innen mit Heilerlaubnis, darunter auch Heilpraktiker:innen für Psychotherapie. Wer die Kosten übernimmt, hängt von deiner Versicherung und der Zulassung der jeweiligen Behandlerin oder des Behandlers ab.

Quellen und weiterführende Literatur

  1. Patientenservice 116117 (KBV): Psychotherapie – Sprechstunde, Akutbehandlung, Probesitzungen, Konsiliarbericht, Antrag, Therapiedauer, Terminvermittlung
  2. G-BA: Psychotherapie-Richtlinie, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 17.06.2026 – §§ 11, 12, 13, 14, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35
  3. Bundespsychotherapeutenkammer: Patientenratgeber „Wege zur Psychotherapie“, 3. Auflage August 2021 – Kapitel 2 bis 5 (S. 18–41)
  4. gesund.bund.de (BMG): Psychotherapie: Ein Überblick – Rahmenbedingungen und Kostenübernahme (Stand 28.04.2026)
  5. AWMF: S3-Patientenleitlinie Behandlung von Angststörungen (2022) – S. 12–14, 19–20 und Empfehlungstabellen

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Brauche ich für die erste Sitzung eine Überweisung?

Nein. Für eine Psychotherapie brauchst du keine Überweisung. Bring zum ersten Gespräch deine Versichertenkarte mit.

Wie lange dauert das erste Gespräch beim Psychotherapeuten?

Die Sprechstunde besteht bei Erwachsenen aus bis zu sechs Einheiten von mindestens 25 Minuten. Vor einer weiteren Behandlung muss sie insgesamt mindestens 50 Minuten gedauert haben.

Erfährt mein Arbeitgeber, was ich in der Therapie erzähle?

Nein. Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen ohne dein ausdrückliches Einverständnis nichts weitergeben, auch nicht an Arbeitgeber oder Angehörige.

Was ist der Unterschied zwischen Sprechstunde und probatorischen Sitzungen?

Die Sprechstunde klärt, ob eine Erkrankung vorliegt und welche Hilfe passt. Die zwei bis vier probatorischen Sitzungen bereiten eine Kurz- oder Langzeittherapie vor: Diagnostik, Behandlungsplan und die Frage, ob ihr zueinander passt.

So entsteht dieser Artikel

Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.

Medizinischer Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.

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