Psychotherapeut, Psychiater oder Heilpraktiker: Wer hilft wobei?
Psychotherapeut:in ist eine geschützte Berufsbezeichnung und setzt eine Approbation voraus. Psychiater:innen sind Ärzt:innen und dürfen Medikamente verordnen. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die gesetzliche Krankenkasse zahlt ihre Behandlung nicht.

Fachlich geprüft von
Dr. Ulrich Weber
Geprüft

Kurz zusammengefasst
Die Berufsbezeichnung Psychotherapeut:in ist gesetzlich geschützt und setzt eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz voraus. Nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verschreiben, Ärzt:innen und Psychiater:innen schon. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie brauchen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz; die gesetzliche Krankenkasse zahlt sie nicht. Anerkannte Verfahren wie die Verhaltenstherapie kosten gesetzlich Versicherte nichts, ambulant aber nur in Praxen mit Kassenzulassung. Für die psychotherapeutische Sprechstunde brauchst du keine Überweisung, Termine vermittelt der Terminservice unter der 116117.
Kurz erklärt: Wer hilft wobei?
Die kurze Antwort: Psychotherapeut:innen haben eine Approbation und behandeln mit Gesprächen und Übungen, dürfen aber keine Medikamente verschreiben. Psychiater:innen und ärztliche Psychotherapeut:innen haben Medizin studiert und dürfen zusätzlich Psychopharmaka verordnen. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz; die gesetzliche Krankenkasse zahlt ihre Behandlungen nicht. Anerkannte Therapieverfahren bei approbierten Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen mit Kassenzulassung kosten gesetzlich Versicherte dagegen nichts. Bei approbierten Psychotherapeut:innen ohne Kassenzulassung kann die Krankenkasse die Kosten über das Kostenerstattungsverfahren übernehmen, das wir in einem eigenen Artikel erklären.
Vielleicht fragst du dich gerade, ob deine Belastung „schlimm genug“ für eine Therapie ist. Diese Unsicherheit kennen viele Menschen, die nach Hilfe suchen. Du musst sie nicht allein beantworten: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist genau für diese erste Einschätzung da, und dafür brauchst du keine Überweisung.
Die Unterschiede auf einen Blick
|
Merkmal |
Psychotherapeut:in |
Psychiater:in / ärztliche Psychotherapeut:in |
Heilpraktiker:in für Psychotherapie |
|---|---|---|---|
|
Ausbildung |
Studiengang Psychotherapie mit staatlicher Prüfung, dann Approbation |
Medizinstudium plus Facharztausbildung oder Zusatzqualifikation in Psychotherapie |
Erlaubnis nach Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt, keine Approbation |
|
Medikamente verordnen |
Nein |
Ja, Psychopharmaka |
Nein |
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Kosten für gesetzlich Versicherte |
Übernommen für anerkannte Verfahren, wenn die Praxis eine Kassenzulassung hat. Sonst über Kostenerstattung grundsätzlich möglich. |
Übernommen bei Kassenzulassung |
Nicht übernommen |
Die Tabelle zeigt die rechtlichen Regeln, nicht die Qualität einer bestimmten Praxis. Welcher Mensch und welches Verfahren zu dir passen, klärt sich im Erstgespräch. Die folgenden Abschnitte erklären die drei Berufsgruppen im Detail.
Psychotherapeut:in: ist approbiert und behandelt ohne Medikamente
„Psychotherapeut:in“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Führen darf sie nur, wer die Approbation besitzt. Seit dem Jahr 2020 gibt es auch den Studiengang „Psychotherapie“, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Mit bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt.
Wer gesetzlich Versicherte in einer eigenen Praxis behandeln möchte, braucht zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Approbierte Psychotherapeut:innen vor 2020 haben bereits die Fachausbildung inkludiert. Zwei Punkte sind gut zu wissen: Ein Psychologiestudium allein erlaubt keine Psychotherapie, denn auch Psychologinnen und Psychologen mussten dafür bisher eine mehrjährige Psychotherapie-Ausbildung durchlaufen. Und nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verschreiben. Sind Medikamente nötig, verschreibt diese eine Ärztin oder ein Arzt; idealerweise arbeiten beide eng zusammen. Bei mentcape findest du im Behandlerverzeichnis Ärzt:innen und Therapeut:innen.
Ambulant behandeln Psychotherapeut:innen mit einem von vier wissenschaftlich anerkannten Verfahren:
- Verhaltenstherapie: geht Belastungen wie Ängste oder Depressionen mit gezielten Übungen direkt an
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: arbeitet tiefsitzende, unbewusste Einflüsse heraus
- Analytische Psychotherapie: macht verdrängte Gefühle und Beziehungsmuster bewusst
- Systemische Therapie: stellt das soziale Umfeld, zum Beispiel die Familie, in den Mittelpunkt
Welches Richtlinienverfahren zu dir passt, hängt von deinen Beschwerden und deiner Situation ab. Die Unterschiede zwischen Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erklärt ein eigener Artikel. Die Entscheidung musst du nicht vor dem ersten Termin treffen: In der Sprechstunde wird geklärt, welche Behandlung und welche Therapieform für dich sinnvoll ist.
Psychiater:in und ärztliche Psychotherapeut:in
Psychiater:innen haben Medizin studiert und danach eine mehrjährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Sie behandeln vor allem Erkrankungen, bei denen die medikamentöse Therapie eine wichtige Rolle spielt, zum Beispiel Schizophrenien oder schwere Depressionen.
Ärztliche Psychotherapeut:innen haben ebenfalls Medizin studiert, dazu eine Facharztausbildung oder eine Zusatzqualifikation in Psychotherapie. Als Ärzt:innen dürfen sie den Zusatz „ärztlich“ führen und Psychopharmaka verschreiben.
Typische Situationen, in denen eine ärztliche Praxis der richtige Ansprechpartner ist:
- wenn Medikamente Teil der Behandlung sein sollen
- wenn körperliche Ursachen abgeklärt werden müssen, denn im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist in der Regel eine somatische Abklärung vorgesehen
- bei Erkrankungen wie Schizophrenien oder schweren Depressionen, bei denen Medikamente eine wichtige Rolle spielen
Die Gruppen schließen sich nicht aus. Sind zusätzlich Medikamente nötig, kann eine Ärztin oder ein Arzt sie verschreiben; idealerweise arbeiten ärztliche und nicht-ärztliche Behandelnde eng zusammen. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, zeigt in der Regel die Behandlungsempfehlung nach der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Heilpraktiker:in für Psychotherapie
Heilpraktiker:innen für Psychotherapie üben die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie aus. Dafür brauchen sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Sie erteilt das Gesundheitsamt, und zwar grundsätzlich erst nach einer schriftlichen und einer mündlichen Kenntnisüberprüfung. Eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz ist das nicht.
Sachlich gehört dazu: Anders als bei Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen sind Inhalte und Form der Ausbildung nicht gesetzlich festgelegt, die Qualität der Behandlungen kann deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Konkret heißt das:
- Erlaubt: Psychotherapie nach bestandener Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt
- Nicht erlaubt: verschreibungspflichtige Medikamente verordnen
- Nicht erlaubt: Atteste oder Krankschreibungen ausstellen
- Nicht erlaubt: die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut:in“ führen
Wer zahlt was?
Jetzt zur Kostenseite. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktiker:innen nicht. Anerkannte Verfahren wie die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte, die analytische und die systemische Therapie kosten gesetzlich Versicherte dagegen nichts. Voraussetzung im ambulanten Bereich ist eine Kassenzulassung der Praxis. Privatversicherte klären am besten vor dem ersten Termin mit ihrer Versicherung, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme gelten.
Findest du trotz Bemühungen keinen zeitnahen Kassenplatz, kann eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V infrage kommen. Wie du einen Antrag vorbereitest, erklärt der Artikel zur Kostenerstattung. Ob deine Krankenkasse im Einzelfall zahlt, entscheidet immer sie selbst.
Wann gehe ich wohin?
Wenn du unsicher bist, an wen du dich wenden sollst, ist das keine Ausnahme, sondern der Normalfall am Anfang. Als grobe Orientierung gilt: Bei unklaren oder anhaltenden Belastungen ist die psychotherapeutische Sprechstunde der richtige erste Schritt. Bei einer akuten Krise zählt schnelle Hilfe: Ruf den Notruf 112 an. Die TelefonSeelsorge erreichst du kostenlos und rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Weitere Anlaufstellen sammelt die Seite Hilfe bei Notfällen. Eine erste Einordnung:
- Anhaltende Ängste, gedrückte Stimmung, Schlafprobleme oder Belastungen, die du allein nicht mehr einordnen kannst: psychotherapeutische Sprechstunde
- Beschwerden, bei denen Medikamente eine Rolle spielen könnten: Hausärzt:in, Psychiater:in oder ärztliche Psychotherapeut:in
- Akute Krise, zum Beispiel mit Gedanken an Selbstverletzung oder Suizid: Notruf 112 oder TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 / 0800 111 0 222
Der erste Schritt: die psychotherapeutische Sprechstunde
Für die meisten beginnt der Weg mit der psychotherapeutischen Sprechstunde. Dafür brauchst du keine Überweisung. Du vereinbarst den Termin direkt in einer niedergelassenen Praxis oder über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen, telefonisch unter 116117 oder online. Wie lange du auf einen Termin warten musst, hängt von der Verfügbarkeit in deiner Nähe ab.
Nach der Sprechstunde bekommst du, wenn die Praxis selbst keinen Platz frei hat, das Formular PTV 11 mit einer Behandlungsempfehlung und einem Vermittlungscode. Damit lässt du dir über die 116117 einen Termin für die empfohlene Behandlung vermitteln, etwa eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen. Wie die psychotherapeutische Sprechstunde konkret abläuft, erklärt ein eigener Artikel.
Du musst die Suche nicht allein stemmen. Im Bereich Hilfe finden der Web-App von mentcape beantwortest du ein paar Fragen und siehst dann, welche Wege für dich infrage kommen. Für die Therapieplatzsuche kannst du dich zusätzlich in die bundesweite Warteliste von mentcape eintragen: einmal ein paar Fragen beantworten, die Eintragung ist kostenlos und unverbindlich, und Behandler:innen mit freien Plätzen melden sich bei dir. Auch das lässt Wartezeiten nicht verschwinden, aber es erspart dir das Abtelefonieren einzelner Praxen. Wer gezielt nach Berufsgruppe, Thema oder Stadt sucht, findet im Behandlerverzeichnis verifizierte Psychotherapeut:innen, Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen für Psychotherapie.
Quellen und weiterführende Literatur
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Was ist der Unterschied zwischen einem Psychotherapeuten und einem Psychiater?
Nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen behandeln mit Gesprächen, Verhaltensübungen und Entspannungstechniken und dürfen keine Medikamente verschreiben. Psychiater:innen sind Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie: Sie dürfen körperlich untersuchen und Psychopharmaka verordnen. Sowohl ärztliche als auch nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen können Psychotherapie in anerkannten Verfahren anbieten.
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse Heilpraktiker für Psychotherapie?
Nein. Heilpraktiker:innen für Psychotherapie arbeiten mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, die nach einer Überprüfung beim Gesundheitsamt erteilt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen psychotherapeutische Behandlungen bei ihnen nicht. Die Kosten trägst du als Selbstzahler:in, oder du klärst die Erstattung mit deiner privaten Versicherung.
Brauche ich eine Überweisung für eine Psychotherapie?
Nein, für eine Psychotherapie braucht es keine Überweisung. Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde, auf die du Anspruch hast. Einen Termin kannst du direkt bei Praxen anfragen oder über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der 116117 vereinbaren.
Darf ein Psychotherapeut Medikamente verschreiben?
Nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen dürfen keine Medikamente verschreiben. Sind Medikamente nötig, verschreibt sie eine Ärztin oder ein Arzt, zum Beispiel eine Psychiater:in oder eine ärztliche Psychotherapeut:in. Idealerweise stimmen sich beide Behandelnde miteinander ab.
So entsteht dieser Artikel
Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Dr. Ulrich Weber hat ihn am 30. Oktober 2026 fachlich geprüft. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.
Medizinischer Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.
Der erste Schritt darf klein sein.
Du musst nicht alles auf einmal lösen. Fang hier an.
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