Absageprotokoll: So dokumentierst du deine Therapieplatzsuche
Ein Absageprotokoll hält fest, welche Praxen du wann kontaktiert hast und was dabei herauskam. Es ist der zentrale Beleg für einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Die Krankenkasse entscheidet im Einzelfall, ob sie die Kosten übernimmt.

Fachlich geprüft von
Dr. Ulrich Weber
Geprüft

Kurz zusammengefasst
Laut BPtK-Patienteninformation genügen mindestens drei bis fünf Absagen von Praxen mit Kassensitz. Pro Kontakt notierst du Praxis, Datum, Uhrzeit, Ergebnis und die genannte Wartezeit. Stelle den Antrag vor Behandlungsbeginn; die Therapie startet erst nach schriftlicher Zusage der Kasse. Die Krankenkasse muss zügig entscheiden: spätestens nach drei Wochen, mit Gutachten nach fünf Wochen. Wartezeiten über sechs Wochen gelten vor Gericht meist als unzumutbar, mehr als fünf Anfragen nicht zumutbar.
Was ist ein Absageprotokoll und wofür braucht die Krankenkasse es
Du rufst eine Praxis nach der anderen an und hörst immer wieder dasselbe: keine Kapazität, Warteliste, Rückruf in einigen Monaten. Diese Mühe ist mehr wert, als sie sich im Moment anfühlt. Denn sie lässt sich festhalten und wird damit zum wichtigsten Beleg für einen Antrag auf Kostenerstattung. Ein Absageprotokoll ist die schriftliche Liste all deiner vergeblichen Kontaktversuche bei Psychotherapeut:innen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Welche Behandlerarten es gibt und wie sie sich unterscheiden, erklären wir in einem eigenen Überblick. Für das Protokoll gilt: Nur Anfragen bei Praxen mit Kassenabrechnung zählen.
Die Rechtsgrundlage steht in § 13 Absatz 3 SGB V: Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, sind die Kosten für die selbstbeschaffte Leistung in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Auf die Psychotherapie übertragen heißt das: Findest du trotz ernsthafter Bemühungen keinen zeitnahen Platz in einer Kassenpraxis und lässt du dich deshalb in einer Privatpraxis behandeln, kann die Kasse verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen. Ob das in deinem Fall zutrifft, prüft sie im Einzelfall. Damit sie überhaupt prüfen kann, braucht sie Nachweise. Das Absageprotokoll zeigt ihr, dass deine Suche ernsthaft, nachvollziehbar und erfolglos war.
Laut einer Auswertung der BPtK (2022) auf Basis der Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warteten Patient:innen, die im 1. Quartal 2019 ihr Erstgespräch hatten, durchschnittlich 142,4 Tage bis zum Therapiebeginn. Mehr als 10 Prozent der Patient:innen begannen ihre Behandlung sogar erst rund ein Jahr später. Ein Absageprotokoll verkürzt diese Wartezeiten nicht. Es macht sie aber sichtbar und damit gegenüber der Krankenkasse argumentierbar.
Ein ehrlicher Satz vorab: Das Protokoll ist ein Beleg, keine Garantie.
- Es belegt, dass du dich bemüht hast und dass kurzfristig kein Kassenplatz frei war.
- Es garantiert keine Zusage: Ob und in welcher Höhe erstattet wird, entscheidet deine Krankenkasse im Einzelfall.
- Es wirkt nur zusammen mit den anderen Unterlagen, vor allem der Bescheinigung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde.
Diese Angaben gehören in dein Absageprotokoll
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) empfiehlt, die vergebliche Suche nach einem zugelassenen Psychotherapeuten in einem Protokoll festzuhalten. Diese Angaben gehören pro Kontaktversuch in dein Protokoll:
- Name der Praxis beziehungsweise der Psychotherapeut:in
- Tag und Uhrzeit der Anfrage
- Ergebnis des Gesprächs, zum Beispiel keine freien Plätze oder Warteliste
- Die genannte Wartezeit auf einen Behandlungsplatz
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) empfiehlt zusätzlich, alle deine Bemühungen in einer Liste zusammenzufassen: Telefonate, Anfragen, Gespräche, die Dauer der Wartezeit oder die Absage. Auch die Vermittlungsversuche der Terminservicestelle und ihre Ergebnisse gehören hinein. Je vollständiger die Liste, desto leichter kann die Kasse nachvollziehen, wie gründlich du gesucht hast.
Eine einfache Tabelle reicht dafür. Bewährt haben sich diese Spalten:
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Spalte |
Was du einträgst |
|---|---|
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Datum |
Tag der Anfrage |
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Uhrzeit |
Uhrzeit der Anfrage |
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Praxis |
Name der Psychotherapeut:in oder der Praxis |
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Kontaktweg |
Telefon, E-Mail, Anrufbeantworter oder Onlineformular |
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Ergebnis |
Zum Beispiel keine Kapazität, Warteliste oder keine Rückmeldung |
|
Genannte Wartezeit |
Was die Praxis nannte, zum Beispiel mehrere Monate bis zum Therapiebeginn |
Trage jeden Kontakt direkt nach dem Telefonat ein, nicht erst abends oder am Wochenende. Nach dem fünften oder sechsten Anruf verschwimmen die Details, und genau diese Details machen dein Protokoll glaubwürdig. Eine Ausgangsliste möglicher Praxen findest du im Behandlerverzeichnis, dort kannst du unter anderem nach Versicherungsart filtern.
Wie viele Absagen braucht die Krankenkasse
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl. Als Orientierung dient die Patienteninformation der BPtK: Danach genügt es, wenn mindestens drei bis fünf Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung eine kurzfristige Behandlung ablehnen, bevor du dich an eine Privatpraxis wendest.
Die DPtV ergänzt zwei weitere Orientierungen: Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab. Und mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandler:innen sind Versicherten nicht zuzumuten.
Wichtig zu wissen: Diese Zahlen sind Orientierungen, keine Vorgaben. Keine Zahl garantiert dir einen Anspruch. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.
Wenn du unsicher bist, wie viele Absagen bei dir zusammenkommen: Notiere jeden Versuch, auch die Anrufe, bei denen niemand zurückgerufen hat. Ein vollständiges Protokoll überzeugt mehr als ein perfektes. Und die Suche musst du nicht allein über Telefonate stemmen, es gibt weitere offizielle Wege, die du ebenfalls dokumentieren solltest.
Sprechstunde, 116117 und PTV 11: weitere Nachweise
Das Absageprotokoll steht nie allein. Vor jeder Richtlinienpsychotherapie steht die psychotherapeutische Sprechstunde, ein Erstgespräch, in dem geklärt wird, welche Behandlung für dich sinnvoll ist. Kann oder will die Praxis dich nicht selbst weiterbehandeln, erhältst du am Ende der Sprechstunde das Formular PTV 11. Darauf vermerkt sind das Ergebnis der Sprechstunde, die Behandlungsempfehlung und, wenn die Behandlung zeitnah erforderlich ist, ein Vermittlungscode.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen erreichst du unter der 116117. Sie vermittelt Termine für die Sprechstunde und, mit Vermittlungscode, für eine Akutbehandlung oder probatorische Sitzung. Die Fristen sind festgelegt: Innerhalb einer Woche muss die 116117 einen Termin vermitteln, der höchstens vier Wochen in der Zukunft liegen darf.
Auch diese Wege gehören in deine Dokumentation. Die DPtV empfiehlt ausdrücklich, die Vermittlungsversuche der Terminservicestelle und ihre Ergebnisse festzuhalten, gegebenenfalls auch die Ergebnisse der Vermittlungsversuche der Krankenkasse. Konkret heißt das:
- Datum und Ergebnis deiner Sprechstunde, das Formular PTV 11 legst du dem Antrag später bei
- Jeder Anruf bei der 116117 mit Datum und Ergebnis
- Vermittelte Termine und ob sie zeitnah möglich waren
- Nachfragen bei deiner Krankenkasse um Hilfe bei der Suche, falls du dort angefragt hast
Wie all diese Unterlagen zusammenspielen und welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, erklären wir ausführlich im Hauptartikel zur Kostenerstattung bei Psychotherapie.
Antrag stellen: Ablauf, Fristen und nächste Schritte
Sind die Unterlagen beisammen, stellst du den Antrag bei deiner Krankenkasse. Die BPtK empfiehlt ein formloses Schreiben, einen Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V. Dem Antrag legst du drei Belege bei:
- Die Bescheinigung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist
- Das Protokoll deiner vergeblichen Suche nach einem zugelassenen Psychotherapeuten
- Die Bescheinigung einer Privatpraxis, dass sie kurzfristig eine Behandlung übernehmen kann
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Der Antrag geht vor Behandlungsbeginn an die Kasse. Die Behandlung sollte erst beginnen, wenn deine Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich zugesichert hat. Wer die Behandlung startet und erst danach beantragt, riskiert, dass die Kasse die Erstattung ablehnt. Lehnt sie den Antrag ab, kannst du mit Verweis auf die Gesetzeslage binnen kurzer Zeit schriftlich Widerspruch einlegen; die DPtV empfiehlt das ausdrücklich.
Wie lange du auf eine Antwort wartest, ist im Gesetz geregelt: Nach § 13 Absatz 3a SGB V muss die Krankenkasse zügig entscheiden, spätestens drei Wochen nach Antragseingang. Holt sie eine gutachtliche Stellungnahme ein, zum Beispiel des Medizinischen Dienstes, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.
Die Suche selbst musst du nicht allein stemmen. In der bundesweiten Warteliste trägst du dich einmal kostenlos und unverbindlich ein, statt jede Praxis einzeln abzutelefonieren; verifizierte Behandler:innen mit freien Plätzen melden sich bei dir. Gesetzlich Versicherte können in der Web-App über hilfe-finden zudem die Vorbereitung eines Antrags auf Kostenerstattung starten: Ein Assistent fragt in vier Schritten Krankenkasse, Antragsdaten, Therapieplatzsuche und Unterlagen ab und erstellt daraus PDF-Vorlagen, darunter ein Absageprotokoll. Wichtig zu wissen: mentcape reicht nichts bei der Krankenkasse ein, die Entscheidung trifft deine Kasse.
Quellen und weiterführende Literatur
FAQ
Häufige Fragen zum Thema
Wie viele Absagen brauche ich für die Kostenerstattung?
Laut BPtK-Patienteninformation genügt es, wenn mindestens drei bis fünf Psychotherapeut:innen mit Kassensitz erklären, dass sie eine kurzfristige Behandlung nicht übernehmen können. Eine gesetzlich festgelegte Zahl gibt es nicht, die Kasse entscheidet im Einzelfall.
Was gehört in ein Absageprotokoll für die Kostenerstattung?
Pro Kontaktversuch notierst du den Namen der Praxis oder der Psychotherapeut:in, das Datum und die Uhrzeit der Anfrage, das Ergebnis des Gesprächs und die genannte Wartezeit auf einen Behandlungsplatz. Sinnvoll ist eine einfache Tabelle, die du direkt nach jedem Anruf ausfüllst.
Muss ich auch meine Anrufe bei der 116117 dokumentieren?
Ja. Auch die Vermittlungsversuche über die Terminservicestelle unter der 116117 und deren Ergebnisse sollten in deiner Liste festgehalten werden, zum Beispiel wenn kein zeitnaher Termin vermittelt werden konnte. Das empfiehlt die DPtV-Patienteninformation zur Kostenerstattung.
Kann ich die Therapie schon beginnen, bevor die Krankenkasse entschieden hat?
Das solltest du nicht. Der Antrag auf Kostenerstattung sollte vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse gestellt werden. Laut DPtV-Patienteninformation kann die Behandlung beginnen, sobald die Krankenkasse die Übernahme der Kosten schriftlich zugesagt hat.
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, über meinen Antrag zu entscheiden?
Nach § 13 Abs. 3a SGB V muss die Krankenkasse über Anträge zügig entscheiden, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang. Holt sie eine gutachtliche Stellungnahme ein, sind es fünf Wochen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung als genehmigt.
Was ist das Formular PTV 11?
Das PTV 11 ist die Bescheinigung, die du am Ende einer psychotherapeutischen Sprechstunde erhältst. Darauf stehen das Ergebnis der Sprechstunde, die Behandlungsempfehlung und, wenn die ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, ein Vermittlungscode, mit dem die 116117 dir Termine vermitteln kann.
Ab wann gilt eine Wartezeit auf einen Therapieplatz als unzumutbar?
Gerichte lehnen Wartezeiten auf Behandlungsplätze, die über sechs Wochen hinausgehen, meist als unzumutbar ab, so die DPtV-Patienteninformation. Außerdem sind Versicherten mehr als fünf Anfragen bei Vertragsbehandler:innen nicht zuzumuten. Beides spricht dafür, die Suche ab diesem Punkt zu dokumentieren und über Kostenerstattung nachzudenken.
So entsteht dieser Artikel
Dieser Artikel wurde von der mentcape-Redaktion mit Unterstützung von KI-Werkzeugen recherchiert und geschrieben. Dr. Ulrich Weber hat ihn am 21. Oktober 2026 fachlich geprüft. Wir prüfen ihn mindestens einmal im Jahr und bei Gesetzesänderungen erneut.
Medizinischer Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Diagnose oder Behandlung durch qualifizierte Fachpersonen.
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